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   BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82   

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BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82 (https://dejure.org/1982,9977)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1982 - 3 StR 3/82 (https://dejure.org/1982,9977)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82 (https://dejure.org/1982,9977)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
    Vom Vorwurf der versuchten Anstiftung des Zeugen C., das gegen Feuer versicherte He. Warenlager in Brand zu setzen (UA S. 64 ff), ist der Angeklagte freizusprechen (vgl. BGHSt 8, 38, 40).

    Gegenüber der Haupttat, die er als Mittäter begangen hat, tritt die versuchte Anstiftung zurück (BGHSt 8, 38; 14, 378, 379).

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
    Gegenüber der Haupttat, die er als Mittäter begangen hat, tritt die versuchte Anstiftung zurück (BGHSt 8, 38; 14, 378, 379).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75

    Zuhälterei, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Förderung der

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
    Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
    Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79

    Verletzung der Pflicht zur Aufenthaltsermittlung bei Nichtergreifen polizeilicher

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
    Denn hier schließt der Senat aus, daß das Urteil auf dem Fehler beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79).
  • BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53

    Erschiessung jüdischer und nicht-jüdischer Polen, teils im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
    Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 03.02.1976 - 5 StR 681/75

    Zulässigkeit der Verlesung einer kommissarischen Vernehmung eines erkrankten

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
    Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 15.03.1960 - 5 StR 648/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82
    Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Gleiches gilt dann auch für den von der Verteidigung in der Hauptverhandlung genannten Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82.
  • OLG Stuttgart, 15.10.1985 - 4 Ss 549/85

    Anforderungen an ein richterliches Protokoll; Rechtmäßigkeit eines nur vom

    Daß bei der Beurteilung, ob das Urteil auf dem Gesetzesverstoß beruht, auch der Inhalt von fehlerhaften Protokollen herangezogen werden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGSt 53, 106, 108; BGH Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82 -).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85

    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei

    "Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84

    Konkurrenz zwischen versuchter Anstiftung zur Brandstiftung und vollendeter

    Der Angeklagte muß vom Vorwurf des vergeblichen Versuchs einer Anstiftung des Mitangeklagten Sa., die "Lagerhalle der Fa. C. GmbH" in Budenheim anzuzünden, freigesprochen werden (BGHSt 8, 38 ff; BGH Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
  • BGH, 06.05.1983 - 3 StR 130/83

    Verfahrensfehler des Verlesens eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei

    Es kann auf sich beruhen, ob und unter welchen Voraussetzungen darin, daß der Angeklagte und der Verteidiger der Anordnung einer Verlesung nicht widersprechen ein rechtlich erhebliches (stillschweigend erklärtes) Einverständnis nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO gefunden werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
  • BGH, 18.11.1983 - 2 StR 533/83

    Versuchte Anstiftung zum erpresserischen Menschenraub - Gesetzeseinheit zwischen

    Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).
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